Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Preise/Mehrwertsteuer (MWSt)/VOC:              

Preisänderungen sowie Lieferungsmöglichkeiten, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten. Gewisse Produkte unterstehen der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) und werden mit einem Abgabesatz von SFr. 3.–/kg VOC belastet.

Die MWSt sowie die VOC Abgabe wird wie folgt angewendet:

- Ankaufspreise: Die MWST und die VOC Abgabe ist nicht eingeschlossen und wird auf der Faktura separat ausgewiesen.

– Richtpreise Verkauf:  Die MWSt von 2,5% bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln resp. 7.7 % auf den übrigen Produkten und die LSV-Abgabe sowie die VOC-Abgabe ist im Preis eingeschlossen.

 

§ 2 - Lieferung ab Werk:

Sendungen erfolgen franko per Camion oder Bahn ab Netto-Fakturabetrag von CHF 2000.– (Januar–Mai) und CHF 1000.– (Juni–Dezember).
Für Sendungen unter diesen Nettobeträgen wird eine Frachtpauschale von Fr. 80.– belastet.
Für Versand per Post wird nebst dem Porto ein Verpackungszuschlag von Fr. 5.– berechnet.
Für Lieferungen unter CHF 100.— und bei Gefahrengutpaketen wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.—zum Porto gerechnet.

 

§ 3 - Giftverkehrsbestimmungen   

Mit der Übernahme der Ware verpflichtet sich der Empfänger, diese entsprechend den kantonalen und eidgenössischen Verordnungen betreffend dem Verkauf von Schädlingsbekämpfungsmitteln zu handhaben.

 

§ 4 - Qualitätsgarantie 

Unsere Pflanzenschutzmittel sind vom Bundesamt für Landwirtschaft geprüft und bewilligt. Eine Garantie für Qualität kann nur übernommen werden, wenn die Produkte in unseren Originalpackungen verkauft werden. Es sind nur deren Anwendungs- und Konzentrationsvorschriften als Gebrauchsanweisung massgebend.

Für Schäden, die aus unsachgemässer Lagerung, vorschriftswidriger Anwendung oder durch von uns nicht beeinflussbare Begleitumstände entstehen, lehnen wir jede Haftung ab.

 

§ 5 - Lagerung

Spritzmittel sind trocken, frostfrei und unter Verschluss zu lagern.

 

§ 6 - Transportschäden

Solche sind der Bahn oder Post oder dem Chauffeur sofort bei der Übernahme der Ware zwecks Tatbestandesaufnahme zu melden, da sonst kein Schadenersatz geleistet wird.   

 

§ 7 - Haftung

Die von LEU + GYGAX AG zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf den derzeitigen Erfahrungen und dem aktuellen Kenntnisstand des Unternehmens. Diese Informationen werden ohne jegliche Verpflichtung seitens LEU + GYGAX AG zur Verfügung gestellt. 

LEU + GYGAX SA behält sich das Recht vor, Änderungen an den vorgenannten Informationen vorzunehmen, wenn dies dem technischen Fortschritt und der betrieblichen Entwicklung dient.

Die Angaben beschreiben lediglich die spezifischen Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen von LEU + GYGAX AG und stellen in keiner Weise eine Garantie dar.

Um die Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu kennen und es nur in Übereinstimmung mit seinem Zweck zu verwenden, ist der Benutzer des Produkts in keiner Weise von der Verpflichtung befreit, die Produktetikette zu lesen und falls im Zweifel, vor der Verwendung qualifiziertes Personal zu konsultieren. Dies gilt auch für den Schutz des Eigentums Dritter.

Da die Lagerung und Verwendung des Produktes ausserhalb des Einflussbereiches von LEU + GYGAX AG steht, liegen diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

LEU + GYGAX AG kann in keiner Weise für erfolglose Ergebnisse oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Lagerung, dem falschen Gebrauch oder der Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Lagerungshinweise ergeben.

 

§ 8 - Vergiftungsunfälle

Bei Vergiftungsunfällen mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist sofort ein Arzt beizuziehen. In Notfällen gibt die nachstehende Auskunftsstelle zu jeder Tages- und Nachtzeit Angaben über giftige Präparate und die Erste Hilfe.                                        

Toxikologisches Informationszentrum des SAV, Telefon 145 (24 h).